Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören
alle gesetzlichen Aufgaben, die in den §§ 24, 27 und28 Wohnungseigentumsgesetz aufgeführt sind.
Diese Leistungen sichern eine sachgerechte Bearbeitung aller gemeinschaftlichen Verwaltungsbelange.

Folgende Aufgaben gehören beispielsweise zu unseren Leistungen:

  • a)  Durchführung der allgemeinen Verwaltung
  • b)  Laufende Buchführung
  • c)  Erstellung der Jahresabrechnung
  • d)  Aufstellung eines Wirtschaftsplans
  • e)  Organisation der Eigentümerversammlung
  • f)  Führen einer Beschluss-Sammlung
  • g)  Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
  • h)  Verwaltung von Verträgen und Versicherungen
  • i)  Technische Verwaltung
  • j)  Beauftragung/Überwachung von Reparaturen
  • k)  Einleitung erforderlicher Sofortmaßnahmen
  • l)  Ggf. Verwaltung Ihres Sondereigentums
  • m)  Umfassende Beratung

Verwaltung von Mietshäusern/Gewerbeobjekten

Folgende Aufgaben gehören beispielsweise zu unseren Leistungen:

a) Durchführung der allgemeinen Verwaltung b) Laufende Buchführung
c) Erstellung der Betriebskostenabrechnungen d) Einzug der Mieten/ggf. Durchführung des

Mahnverfahrens
e) Durchführung von Mieterhöhungen
f) Kündigung von Mietverträgen
g) Einforderung, Anlage und Abrechnung

der Mietsicherheiten
h) Erstellung der Grundstücksabrechnung für

den Eigentümer
i) Durchführung des Zahlungsverkehrs
j) Verwaltung von Verträgen und Versicherungen k) Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben l) Übernahme von Neuvermietungen der

Wohnungen/Gewerbeobjekte
m) Beauftragung/Überwachung von Reparaturen n) Ggf. Einschaltung eines Rechtsanwaltes
o) Umfassende Beratung